Widerspruch Pflegegrad

Ein abgelehnter Antrag oder ein zu niedriger Pflegegrad ist frustrierend – und oft unbegründet. Wir prüfen Ihren Bescheid, sammeln die richtigen Nachweise und begründen Ihren Widerspruch fachgerecht.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Wir übernehmen alltägliche Aufgaben, damit Sie mehr Zeit und Energie für das Wesentliche haben.

Die KDM GmbH unterstützt Sie bei der fristgerechten Einlegung des Widerspruchs, der strukturierten Darstellung des Pflegebedarfs sowie der Vorbereitung auf die (Neu-)Begutachtung. Unser Ziel: eine realistische Einstufung, die Ihren tatsächlichen Alltag abbildet – transparent, verständlich und zuverlässig.

Warum Widerspruch mit der KDM GmbH?

Ein Pflegegrad-Widerspruch kann schnell kompliziert werden – Fristen, Formulierungen und Nachweise müssen stimmen. Mit unserer Erfahrung wissen wir genau, worauf es ankommt. Wir übernehmen die Organisation, kümmern uns um die Kommunikation mit der Pflegekasse und sorgen dafür, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird. So gewinnen Sie Sicherheit, Vertrauen und die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe- & Pflegeberatung

Wir sind im Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Steinburg und in Hamburg aktiv. Unsere Mitarbeiterinnen kommen direkt zu Ihnen nach Hause.

Wir unterstützen mit hauswirtschaftlicher Hilfe, Betreuung zu Hause und Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.
Zudem kümmern wir uns um den Antrag oder Widerspruch beim Pflegegrad.

Menschen mit Pflegegrad erhalten monatlich 131 € von der Pflegekasse, um Hilfe im Haushalt oder Betreuung zu finanzieren – ohne eigene Kosten oder Vorkasse.

Alle, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI machen –

  • Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1: freiwillig (1× jährlich)
    Wir führen die Beratung deutschlandweit per Videocall/telefonisch oder vor Ort durch.
    Wenn sie nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Ja, wir legen Wert auf Beständigkeit und Vertrauen – in der Regel kommt immer dieselbe Betreuungskraft.

Nein, Sie können die Leistungen jederzeit und ohne Fristen beenden.

Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.
Mehr dazu finden Sie unter „Ihr Anspruch“ auf unserer Webseite.