Pflegeberatung §37.3

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI sorgt dafür, dass Sie bestens versorgt sind und Ihre Ansprüche voll ausgeschöpft werden. Wir beraten Sie persönlich, kompetent und kostenlos direkt bei Ihnen zuhause – für mehr Sicherheit und Qualität in der Pflege.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Ihre gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Pflege gesichert ist und Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen.

Die KDM GmbH bietet Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – fachkundig, zuverlässig und immer persönlich. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist jedoch kein reiner Pflichttermin, sondern ein wertvolles Instrument, um die Versorgung zu sichern und optimale Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten.

Unsere geschulten Fachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, prüfen die aktuelle Pflegesituation und geben hilfreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Betreuung. Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Hilfsmittel beantragt oder zusätzliche Leistungen genutzt werden können. Jede Kundin und jeder Kunde erhält dabei eine feste Bezugsperson, die individuell begleitet und unterstützt.

Warum Pflegeberatung nach § 37.3 mit der KDM GmbH?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie gibt Sicherheit, dass die Versorgung gesichert ist, und hilft, alle Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen.

Mit unserer Beratung erhalten Sie nicht nur fachkundige Einschätzungen, sondern auch praktische Tipps für den Alltag und Hinweise auf zusätzliche Hilfsmittel. Eine feste Bezugsperson begleitet Sie individuell und sorgt dafür, dass Ihre Bedürfnisse verstanden und berücksichtigt werden.

Das Beste: Für Sie ist die Beratung vollkommen kostenlos, da sie direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. So profitieren Sie von fachlicher Kompetenz, persönlicher Betreuung und einer sicheren, gesetzlich anerkannten Versorgung.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe- & Pflegeberatung

Wir sind im Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Steinburg und in Hamburg aktiv. Unsere Mitarbeiterinnen kommen direkt zu Ihnen nach Hause.

Wir unterstützen mit hauswirtschaftlicher Hilfe, Betreuung zu Hause und Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.
Zudem kümmern wir uns um den Antrag oder Widerspruch beim Pflegegrad.

Menschen mit Pflegegrad erhalten monatlich 131 € von der Pflegekasse, um Hilfe im Haushalt oder Betreuung zu finanzieren – ohne eigene Kosten oder Vorkasse.

Alle, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI machen –

  • Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1: freiwillig (1× jährlich)
    Wir führen die Beratung deutschlandweit per Videocall/telefonisch oder vor Ort durch.
    Wenn sie nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Ja, wir legen Wert auf Beständigkeit und Vertrauen – in der Regel kommt immer dieselbe Betreuungskraft.

Nein, Sie können die Leistungen jederzeit und ohne Fristen beenden.

Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.
Mehr dazu finden Sie unter „Ihr Anspruch“ auf unserer Webseite.